Angesichts der weiterhin niedrigen Infektionszahlen hat das Kabinett der schleswig-holsteinischen Landesregierung am 15. Juli die Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus mir Wirkung ab dem 20. Juli 2020 geändert und weitere Anpassungen im Bereich der Veranstaltungen umgesetzt („gelbe Stufe“ des Veranstaltungskonzepts).
Bei der Zulassung von Veranstaltungen mit Sitzungscharakter gilt nunmehr u.a. folgende Regelung:
Veranstaltungen mit Sitzungscharakter sind mit bis zu 500 Personen außerhalb geschlossener Räume und mit bis zu 250 Personen innerhalb geschlossener Räume zulässig.
Das Veranstaltungsstufenkonzept finden Sie als tabellarische Übersicht hier: https://schleswig-holstein.de/coronavirus-veranstaltungen.
Darüber hinaus werden Anpassungen bei den Regeln für Schwimmbäder vorgenommen, welche insbesondere für sog. Spaßbäder von Bedeutung sind. So wird ein Betrieb nun aller Bereiche/Becken unter der Voraussetzung des Vorhaltens eines Hygienekonzepts ermöglicht. Hier gelten die besonderen Anforderungen an die Hygiene nach § 4 der Landesverordnung. Sofern es das Hygienekonzept ermöglicht, dass mehr als 250 Gäste gleichzeitig im Bad anwesend sein können, hat der Betreiber das Hygienekonzept vor Betriebsaufnahme der zuständigen Behörde, d.h. dem örtlichen Gesundheitsamt, anzuzeigen.
Die Lesefassung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (in der ab 20. Juli 2020 geltenden Fassung) finden Sie hier.
Quelle: Landessportverband Schleswig-Holstein