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Verlängerung der Geltungsdauer der bisher geltenden Corona-Bekämpfungsordnung

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Liebe Sportfreunde,

die Landesregierung hat die bis ursprünglich 17.10.21 geltende Corona-Bekämpfungsverordnung am 12. Oktober bis zum 14. November 2021 verlängert. Damit behalten alle Ausführungen der letzten Verordnung weiterhin ihre Gültigkeit.

Diese sind nachfolgend nochmals für den Sport zusammengefasst:

  • Das Abstandsgebot von 1,50 Metern wird in eine Empfehlung umgewandelt.
  • Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird bei Anwendung der 3G-Regelung in den meisten Innenbereichen aufgehoben. Immer dort, wo ein angemessener Abstand nicht eingehalten werden kann, wird innen und außen weiterhin das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen.
  • Die bisherigen Regelungen zur Erfassung der Kontaktdaten in Innenbereichen werden nahezu aufgehoben. Durch den Wegfall der Vorschriften sind entsprechende Registrierungen in den genannten Bereichen nur freiwillig und dann nur unter Einhaltung strenger datenschutzrechtlicher Vorgaben möglich.
  • Bei Veranstaltungen fallen Beschränkungen weitgehend weg. Sie sind damit innerhalb und außerhalb geschlossener Räume ohne Einhaltung des Abstandsgebotes und ohne Maskenpflicht möglich. Voraussetzung bleibt die Erstellung eines Hygienekonzepts unter anderem mit einer regelmäßigen Lüftung der Innenbereiche. In Innenbereichen ist zudem die 3G-Regel einzuhalten.
  • Bei Sportveranstaltungen gelten bezogen auf die Zuschauerinnen- und Zuschauerzahlen keine Obergrenzen mehr.

Hier gelangt ihr zur aktuell geltenden Landesverordnung.

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