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Neumünsteraner Sportanlagen (bis auf Ausnahmen) gesperrt

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Liebe Sportfreunde*innen,

mit der Landesverordnung für die stärkeren Einschränkungen im November konkretisiert nun die Stadt Neumünster die Regularien für die öffentlichen Sportstätten in Neumünster. So heißt es:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Neumünsteraner Sportszene,

die Corona-Pandemie hält uns weiterhin in Schach und stellt uns vor immer neue Herausforderungen. Auf dem Gebiet des Sports die Neumünsteraner Sportvereine, insbesondere wenn es um die Frage der Nutzung öffentlicher und vereinseigener Sportstätten und um die Personenbeschränkungen bei der Ausübung von Sportangeboten geht.

Bekanntermaßen ist die Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung (SARS-CoV2-BekämpfVO) des Landes Schleswig-Holstein bereits seit gestern in Kraft (abrufbar unter: https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/201101_corona_bekaempfungsVO.html). Sie gilt zunächst bis einschließlich 29.11.2020.

Auf Basis der o.g. Landesregelungen gelten in enger Abstimmung mit dem Innenministerium und dem Fachdienst Gesundheit hinsichtlich der städtischen Sportstätten ab sofort folgende Regelungen:

Alle städtischen Außen- und Hallensportstätten sind ab sofort grundsätzlich für den Freizeit- und Vereinssport gesperrt.

Für die Nutzung der vorgenannten Sportstätten u.a. durch Sportangebote zur medizinischen Rehabilitation (Nachweis der ärztlichen Anordnung erforderlich) kann die Abteilung Schule und Sport auf Antrag Ausnahmen von den vorgenannten Einschränkungen unter der Voraussetzung zulassen, dass die Veranstalter/innen nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 Corona Bekämpfungsverordnung ein Hygienekonzept erstellen und der Ausschluss des Zugangs für weitere Personen sichergestellt wird.

Der Nachweis eines medizinischen Rehabilitationsangebots und das Hygienekonzept sind dabei im Vorwege dem Fachdienst Gesundheit vorzulegen und von diesem zu genehmigen. Erst nach erfolgter Genehmigung kann eine Ausnahmegenehmigung durch die Abteilung Schule und Sport für die Benutzung einer Sportstätte gestellt werden.

Im Wissen, dass von Ihnen diese Regelungen zum Schutz aller mitgetragen werden, möchten wir jedoch noch folgenden Hinweis geben:

Im Zusammenhang mit dem allgemeinen Gebot der „Risikominimierung“ bzw. Kontaktreduzierung appellieren wir an Sie, derzeit auf die Durchführung medizinischer Rehabilitationsangebote gänzlich zu verzichten bzw. diese auf alternativen Wegen (bspw. per digitaler Veranstaltung) durchzuführen.

Zusätzlich weisen wir Sie darauf hin, dass sich die in der SARS-CoV2-BekämpfVO genannten Tatbestände und Rahmenbedingungen zur Sportausübung gleichermaßen auf öffentliche/städtische UND vereinseigene Sportstätten bezieht.

Es ist daher auch durch Sie als zuständige Sportvereine Sorge zu tragen, dass auch auf den vereinseigenen Sportstätten keine Sportveranstaltungen und/oder –trainingsbetriebe oder Privatspiele stattfinden, die nicht den o.g. Rahmenbedingungen entsprechen.

Bei Zuwiderhandlung ist gem. § 75 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) mit einer Geldstrafe bis zu 25.000 EUR oder einer Haftstrafe bis zu 2 Jahren zu rechnen. Die Abteilung Ordnungsangelegenheiten sind angewiesen, diese Regelungen zu überprüfen und streng zu ahnden.

Wir bitten daher – im Zusammenhang mit dem Schutz aller Bürger*innen und Sportler*innen Neumünsters, aber auch mit Blick auf den „Eigenschutz“ des jeweiligen Sportvereins – um kritische Begleitung des Sporttreibens auf den Sportgeländen und/oder Sporthallen und um Weiterleitung an die betroffenen Sparten Ihrer Sportvereine!

Für evtl. Rückfragen stehen Ihnen der Unterzeichner und der zuständige Sachbearbeiter Herr Inci (942-3287 oder ed.retsneumuenobfsctd@icni.dase) jederzeit gerne zur Verfügung.

Wir danken Ihnen bereits im Vorwege für Ihre Mühen und Ihre Unterstützung und: Bleiben Sie bitte gesund!

Herzliche, sportliche Grüße,

Pierre Hein“

+++ Nachtrag: In Bezug auf diesen Kommentar der Stadt verzichten 4 Neumünsteraner Sportvereine auf den Reha-Sport. In einer gemeinsamen Aussage heißt es: „Obwohl die Voraussetzungen für diesen Reha – Sport vorliegen, haben sich die vier Vereine nunmehr gemeinsam dazu entschlossen, aufgrund der weiterhin steigenden Infektionszahlen auf die Durchführung dieser Sportangebote zu verzichten. Die Vereine wollen damit einen Beitrag für die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt leisten.

Polizei-Sportverein Union Neumünster v. 1973 e. V.

SVT Neumünster von 1911 e. V.

Blau-Weiss-Wittorf Neumünster e. V.

TSV Gadeland von 1920 e. V.“+++

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