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Neue Landesverordnung vom 11.01.2021

Veröffentlicht am

Liebe Sportfreunde*innen,

die Landesregierung veröffentlichte am 08.01.2021 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung.

Zu der Neufassung gelangt ihr hier.

In einem Schreiben des Landessportverbandes Schleswig-Holstein reagiert dieser auf die neue Landesverordnung:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

die Landesregierung hat am 8. Januar 2021, wie angekündigt, im Nachgang der Ministerpräsidentenkonferenz vom 5. Januar 2021 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen.

Kernpunkt der Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung sind die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum: Zusammenkünfte zu privaten Zwecken sind nur noch mit Personen eines gemeinsamen Haushalts sowie einer weiteren Person zulässig (unabhängig vom Ort des Treffens).

Die Fassung von § 11 (Sport) enthält keine Änderung gegenüber der Verordnung vom 16. Dezember 2020. Die Sportausübung ist gemäß § 11 Abs. 1 der Landesverordnung weiterhin nur allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person gestattet. Sportanlagen sind für die Sportausübung weiterhin geschlossen zu halten.

Außerdem sind Veranstaltungen gemäß § 5 weiterhin untersagt. Mögliche Ausnahmen entnehmen Sie bitte direkt dem Paragraphen in der Landesverordnung

Die Verordnung tritt heute (11. Januar) in Kraft – sie gilt bis einschließlich Sonntag, 31. Januar 2021

Die Verordnung wird im Internet veröffentlicht: www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse.

Bei Fragen erreichen Sie uns weiterhin über ed.hs-vslobfsctd@anoroc.“

Wir wünschen allen Sportfreund*innen viel Gesundheit!

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