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LSV legt Maßnahmenpaket zur Integration von ukrainischen Geflüchteten auf – Förderbedingungen und Antragsformular ab sofort online verfügbar

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Soforthilfe für Vereine und Verbände sowie umfassende Einbindung vorhandener Programme und Projekte/Sporthallen nicht primär als Flüchtlingsunterkünfte ausweisen

Der Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV) legt ein Maßnahmenpaket für seine Sportvereine und -verbände auf, das aus einem ersten Sofort-Programm zur Integration von Ukraine-Geflüchteten in Höhe von 50.000 Euro sowie einer umfassenden Einbindung von Projekten und Programmen wie „Integration durch Sport“, „Sport für ALLE“, „KiTa/Schule+Verein“ sowie „Kein Kind ohne Sport!“ besteht.

Dabei greifen LSV und Sportjugend auf die umfangreichen Erfahrungen der Jahre 2015/2016 zurück, als 15.000 bis 20.000 Geflüchtete in den 2.600 Vereinen des Landes Schleswig-Holstein Aufnahme fanden und der Sport sich als der Integrationsmotor erwies.

„Mit diesem Maßnahmenpaket und der finanziellen Unterstützung für unsere Vereine und Verbände setzen wir einen maßgeblichen wichtigen Baustein unseres breiten gesellschaftspolitischen Engagements und dokumentieren zugleich unsere unbedingte Bereitschaft zur Übernahme sozialer Verantwortung“, so LSV-Präsident Hans-Jakob Tiessen, „wir verbinden damit die klare Botschaft, dass jegliche Form von Gewalt, Fremdenfeindlichkeit, Ausgrenzung und Hass auf andere Menschen aufgrund ihrer Nationalität, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit oder kulturellen Herkunft im Sport in Schleswig-Holstein keinen Platz hat. Das Motto „Sport für alle“ hatte selten so viel Bedeutung wie in diesen Tagen.“

Einen wichtigen Beitrag zur Integration der Kriegsflüchtlinge in die Gesellschaft werden auch die 48 Integrationslotsinnen und -lotsen im ganzen Land leisten, die über den Sport hilfreiche Programme und Aktionen für die Geflüchteten in Gang bringen werden.

Das LSV-Maßnahmenpaket umfasst unter anderem:

  • Übernahme des Versicherungsschutzes durch den Landessportverband für alle Kriegsflüchtlinge, die an Angeboten in den Vereinen und Verbänden des Landessportverbandes teilnehmen wollen. Dieser Schutz gilt sowohl für die Sportlerinnen und Sportler als auch für Begleitpersonen.
  • Sensibilisierung der Sportvereine und -verbände bezüglich des Themas Flüchtlinge durch Unterstützung der Netzwerkarbeit mit Organisationen vor Ort sowie Qualifizierung der Vereine und Verbände für dieses Thema.
  • Finanzielle Unterstützung von Einzelmaßnahmen sowie in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen.
  • Aufwandsentschädigungen für Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie ehrenamtlich Engagierte

„Sporthallen nicht primär als Flüchtlingsunterkünfte ausweisen.“

LSV-Präsident Tiessen appelliert zudem an die Kreise, Städte und Gemeinden, möglichst auf die Ausweisung von Sportstätten als Flüchtlingsunterkünfte zugunsten geeigneterer Einrichtungen zu verzichten. Sporthallen seien aus humanitären Gründen als mittel- oder langfristige Massenunterkünfte, wie die Erfahrungen aus der Flüchtlingsphase 2015/2016 gezeigt haben, weitgehend ungeeignet und sollten nur als letzte mögliche Unterkunftsoption für geflüchtete Menschen in Betracht gezogen werden.

Der LSV-Präsident bekräftigt, dass die Vereine und Verbände sich den humanitären Folgen des Krieges in der Ukraine aktuell bereits aktiv stellen, Zufluchtsuchende willkommen heißen und Hilfe und Unterstützung organisieren.

Ergänzend fügt Hans-Jakob Tiessen in diesem Zusammenhang hinzu:

„Die Vereine haben immer wieder ihre Bereitschaft zum Zusammenrücken gezeigt, wenn einzelne Sporthallen oder Sporträume aus unterschiedlichen Gründen geschlossen oder anderweitig belegt werden mussten – besonders im Rahmen der Flüchtlingswelle 2015/16, aber auch bei der Errichtung von Impfzentren.

Gleichzeitig ist es jedoch wichtig, dass die Vereine weiterhin ihre vielfältigen Sportangebote durchführen können. Vereine sind dafür auf zeitgemäße und funktionale Sporträume angewiesen, um Sport und Bewegung anbieten und ihre gesellschaftlichen Integrationsleistungen erbringen zu können. Sporträume sind wichtige und unverzichtbare Begegnungsstätten für die Bevölkerung und zugleich zentrale Integrationsfaktoren
− gerade auch bei neu aufzunehmenden Geflüchteten.

Nach über zwei Jahren der Pandemie ist es den Vereinen vor Ort ohne die vielen Sporträume kaum möglich, angemessene Betreuungs- und Integrationsangebote insbesondere auch für die hohe Zahl von Kindern und Jugendlichen, anzubieten, die nun nach Deutschland kommen. Da gerade im Sport auch Fähigkeiten zur Überwindung psychosozial belastender Erfahrungen und Situationen vermittelt werden, würden Unterstützungsmöglichkeiten für die Zufluchtsuchenden beschränkt, wenn erneut Sporthallen flächendeckend als Flüchtlingsunterkünfte dienen müssen.“

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Förderbedingungen und das Dokument zur Antragstellung.

Interessierte Mitgliedsvereine und -verbände des Landessportverbandes wenden sich bitte per E-Mail an sportverbindet(at)lsv-sh.de.

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