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Hinweise zum Verbot des Sporttreibens auf öffentlichen Sportplätzen

Veröffentlicht am

Hallo liebe Sportfreunde*innen,

zum Thema Corona und Sport verweisen wir aktuell auf folgende Informationen und Angebote:

Ø  Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports in der Stadt Neumünster – siehe unter: https://www.neumuenster.de/aktuelle – meldungen/meldung/informationen-zum-coronavirus/

Das städtische Sportamt hat heute noch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die zuständigen Sportvereine Sorge dafür zu tragen haben, dass auch auf den vereinseigenen Sportstätten keine Sportveranstaltungen und/oder – trainingsbetriebe oder Privatspiele stattfinden. Bei Zuwiderhandlung ist gemäß Infektionsgesetz mit einer Geldstrafe bis zu 25.000 € oder einer Haftstrafe bis zu 2 Jahren zu rechnen. Die Abteilung Ordnungsangelegenheiten sind angewiesen, diese Regelungen zu überprüfen und streng zu ahnden.

Die Stadt hat daher –„ im Zusammenhang mit dem Schutz aller Bürger*innen und Sportler*innen Neumünsters, aber auch mit Blick auf den „Eigenschutz“ des jeweiligen Sportvereins – um kritische Begleitung des Sporttreibens auf den Sportgeländen und/oder Sporthallen der Stadt und um Weiterleitung an die betroffenen Sparten der Sportvereine gebeten.

Um Beachtung wird gebeten.

Ø  Neue FAQ-Corona-Seite des Landessportverbandes (wird laufend aktualisiert): https://www.lsv-sh.de/corona/

Hier werden wichtige Fragen zur Vereinsführung, Vereinsrecht, Finanzen, Sportbetrieb etc. behandelt.

Die Erreichbarkeit der Geschäftsstelle des KSV per Mail ed.smnvskobfsctd@ofni ist sichergestellt, eingeschränkt auch per Telefon.

Vielen Dank, bleibt gesund und

mit sportlichen Grüßen

Ute Freund                                           Eggert Rohwer

(1.Vorsitzende)                                         (Geschäftsführer)

Kreissportverband Neumünster e.V.

Hansaring 130

24534 Neumünster

Tel. 04321 14195 o. 14129

Fax 04321 14193

Internet www.ksvnms.de

E-Mail ed.smnvskobfsctd@rewhor.tregge

E-Mail ed.enilno-tobfsctd@retsneumuen.vsk

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